Fachgebiete
Anne Bosch Rechtsanwältin aus Trier
Vertretung in Strafsachen
Die Aufgabe eines im Bereich des Strafrechts tätigen Rechtsanwalts besteht darin, einen jeden, der mit Ermittlungsbehörden zu tun bekommt, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Das gilt für den unschuldig Verfolgten, für das Opfer einer Straftat, aber selbstverständlich auch für den zu Recht Beschuldigten.
Dabei ist das Strafverfahren geprägt von einem ständigen Bemühen um den gerechten Ausgleich zwischen
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der Aufgabe des Staates zur wirksamen Verbrechensbekämpfung,
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dem Bedürfnis des Opfers nach Sühne und Genugtuung sowie
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dem legitimen Schutzanspruch des Einzelnen gegenüber der staatlichen Machtentfaltung.
Das macht meine Tätigkeit spannend und abwechslungsreich!
Das Ziel meiner Arbeit besteht immer darin, das Strafverfahren – unter Einhaltung der Spielregeln der Strafprozessordnung – für meinen Mandanten zu einem möglichst guten Ende zu führen.
Mit Ihnen gemeinsam erarbeite ich eine Strategie, abgestimmt auf Ihre individuelle Situation und Interessenlage.
Vertretung in Familiensachen
Kinder und Jugendliche können in Situationen geraten, die das Jugendamt und das Familiengericht auf den Plan rufen. Bestellt das Familiengericht mich als Verfahrensbeistand, vertrete ich die Interessen des Kindes bzw. des Jugendlichen vor Gericht. Und zwar unabhängig vom Jugendamt und von den Eltern: ich arbeite für das Kind, versuche die individuelle Situation mit den Augen des Kindes zu sehen und zu begreifen, bin ihm vor Gericht eine Stimme.
Das Familiengericht kann mir die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen und am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Dann versuche ich im Interesse des Kindes eine Lösung zu erarbeiten, mit der alle einverstanden sein können.
Selbstverständlich vertrete ich aber auch die Interessen von Erwachsenen vor dem Familiengericht, in der Überzeugung, dass Eltern immer Eltern bleiben, auch wenn eine Beziehung in die Brüche geht.
Mit Ihnen gemeinsam erarbeite ich eine Strategie, abgestimmt auf Ihre individuelle Situation und Interessenlage.
Testamentsvollstreckungen und Nachlasspflegschaften
Wer sich Gedanken darüber gemacht hat, was nach seinem Tod zu geschehen hat, sollte auch sicher sein dürfen, dass sein letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird. Das zu gewährleisten ist die Aufgabe eines Testamentsvollstreckers.
Ob es
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um die Erfüllung von Vermächtnissen oder Auflagen
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den Schutz der Erben vor sich selbst (z.B. bei minderjährigen Erben oder Erben mit geistigen Beeinträchtigungen) oder
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um die Vereinfachung der Verwaltung und Teilung des Nachlasses
geht, die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers können vielseitig sein. Werde ich damit betraut, können Sie sicher sein, dass Ihr Wille in die Tat umgesetzt wird.
Aber auch als gerichtlich bestellte Nachlasspflegerin werde ich tätig, wenn keine Erben bekannt sind, es aber gilt einen vorhandenen Nachlass zu sichern und vorübergehend zu verwalten.